Nach § 22 (1) der Landessatzung ist der Landesausschuss Organ des Landesverbands mit Konsultativ-, Kontroll- und Initiativfunktion gegenüber dem Landesvorstand. Er nimmt Beschlussrechte im Auftrage des Landesparteitages und des Landesvorstandes wahr und ist dem Landesparteitag und dem Landesvorstand, soweit ihm von diesem Rechte übertragen wurden, rechenschaftspflichtig.
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